Kauf eines Absatzfohlens

Kauf eines Absatzfohlens

 

Die über uns von unseren Züchtern angebotenen Fohlen sind in der Regel zwischen ca. 3 und 6 Monaten alt.

Wie allgemein üblich, gehen auch wir davon aus, dass ein Fohlen im Alter von 6 Monaten von der Mutterstute abgesetzt werden kann.

Je nach Alter des Fohlens ist eine Übernahme durch den Käufer somit entweder sofort bzw. erst später, bei erreichen des Alters von 6 Monaten, möglich bzw. vorgesehen.

 

In Folge dessen gilt hierzu folgende Regelung:

Der Käufer ist verpflichtet, das Fohlen sechs Monate nach der Geburt am Wohnsitz des Ausstellers abzunehmen.

Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Aussteller das Risiko und die Kosten für die Unterhaltung inklusive Tierarzt und Hufpflege.

Ab dem Zeitpunkt des Erreichens des Alters von 6 Monaten des Fohlens gehen Risiko/Gefahr auf den Käufer über.

Kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug beträgt der Tagessatz für die Unterbringung des Fohlens im Stall des Ausstellers € 15,- und ist in diesem Fall vom Käufer direkt an den Aussteller zu zahlen.

Dies gilt immer dann, wenn zwischen den beiden Parteien nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, was idealerweise schriftlich vorzunehmen wäre.

 

Eine frühere Abnahme des Fohlens ist möglich, wenn zwischen den beiden Parteien hierzu Einigkeit besteht.

In diesem Fall gehen Kosten, Risiko/Gefahr mit Übergabe des Fohlens auf den Käufer über.

 

Sollte ein Fohlen vom Aussteller - unabhängig von dessen ganz genauem Alter - als sofort absetzbar eingestuft werden, gibt der Auktionator bei Aufruf des Fohlens hierzu eine Information.

Dies kann unter Umständen für den Käufer logistische Erleichterungen bedeuten, da das betreffende Fohlen eventuell noch direkt am Auktionsstandort übernommen werden kann.